Worum es geht es
• Vermieter schreiben Immobilien in der Regel nach der gesetzlichen Pauschale ab: 2 % pro Jahr, basierend auf einer Restnutzungsdauer von 50 Jahren.
• Diese Pauschale passt oft nicht zu älteren Gebäuden mit wenig Modernisierungen.
• Ein Restnutzungsdauer-Gutachten prüft, wie lange das Gebäude wirklich wirtschaftlich nutzbar ist. Ist die Restnutzungsdauer geringer als 50 Jahre, darf man schneller abschreiben.
Was sich dadurch verändert
• Höhere jährliche AfA (Absetzung für Abnutzung).
• Höheres zu versteuerndes Einkommen wird reduziert.
• Mehr Liquidität im Jahr.
Rechtsgrundlage
• § 7 Abs. 4 EStG, Satz 2: Ansetzung nach tatsächlicher Nutzungsdauer möglich, wenn nachweislich kürzer.
• Anforderungen: Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Ermittlung der Restnutzungsdauer
• Das anerkannte Modell kommt aus der ImmoWertV (Anlage 2)
• Punkte geben an, wie stark modernisiert wurde. Mehr Punkte = längere Restnutzungsdauer.
Ablauf in drei Schritten
1. Potenzial prüfen:
• AfA-Rechner-Nutzung zeigt in ca. 2 Minuten, welches jährliche Steuervorteil realistisch ist.
2. Gutachten erstellen lassen:
• Zertifizierter Sachverständiger besichtigt das Objekt und erstellt ein Restnutzungsdauer Gutachten.
3. Schneller abschreiben:
• Gutachten zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Danach jährliche höhere AfA nutzen.
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