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von Jens Ogorsolka 1 Min. Lesezeit

Gutachten zur Restnutzungsdauer

Foto © areal4

Worum es geht es

• Vermieter schreiben Immobilien in der Regel nach der gesetzlichen Pauschale ab: 2 % pro Jahr, basierend auf einer Restnutzungsdauer von 50 Jahren.

• Diese Pauschale passt oft nicht zu älteren Gebäuden mit wenig Modernisierungen.

• Ein Restnutzungsdauer-Gutachten prüft, wie lange das Gebäude wirklich wirtschaftlich nutzbar ist. Ist die Restnutzungsdauer geringer als 50 Jahre, darf man schneller abschreiben.

Was sich dadurch verändert

• Höhere jährliche AfA (Absetzung für Abnutzung).

• Höheres zu versteuerndes Einkommen wird reduziert.

• Mehr Liquidität im Jahr.

Rechtsgrundlage

• § 7 Abs. 4 EStG, Satz 2: Ansetzung nach tatsächlicher Nutzungsdauer möglich, wenn nachweislich kürzer.

• Anforderungen: Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder eines nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen. Ermittlung der Restnutzungsdauer

• Das anerkannte Modell kommt aus der ImmoWertV (Anlage 2)

• Punkte geben an, wie stark modernisiert wurde. Mehr Punkte = längere Restnutzungsdauer.

Ablauf in drei Schritten

1. Potenzial prüfen:

• AfA-Rechner-Nutzung zeigt in ca. 2 Minuten, welches jährliche Steuervorteil realistisch ist.

2. Gutachten erstellen lassen:

• Zertifizierter Sachverständiger besichtigt das Objekt und erstellt ein Restnutzungsdauer Gutachten.

3. Schneller abschreiben:

• Gutachten zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Danach jährliche höhere AfA nutzen.

Jens Ogorsolka
Jens Ogorsolka

Geprüfter Sachverständiger für Immobilienbewertung (EIPOS), zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024. Inhaber von Areal4 Immobilien und Mitglied im Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Meißen.

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